V. Organe des Verbandes

  • § 10 Die Organe des Verbandes sind:
  • A.) der Gesamtverband D.) das Technische Komitee (TK)
  • B.) die Delegiertenversammlung E.) die Rechnungsrevisoren
  • C.) der Bezirksvorstand
  • § 11 A) der Gesamtverband
  • Der Gesamtverband befasst sich mit den Angelegenheiten, die ihm von der Delegiertenversammlung, vom BLTV oder dem Schweizerischen Turnverband (STV) zugewiesen werden, sowie mit der Förderung des Turnens allgemein ( siehe § 4 )
  • § 12 B) die Delegiertenversammlung
  • Die Delegiertenversammlung besteht aus den Vertretern der Vereine sowie den Ehrenmitgliedern.
  • Sie wird immer durch den Vorstand einberufen.
  • In der Regel soll im Herbst eine Delegiertenversammlung stattfinden.
  • Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung wird durch den Vorstand einberufen, wenn dringende Geschäfte dies erfordern, oder wenn mindestens drei Vereine dies verlangen.
  • § 13 Stimmberechtigt sind: Die Vereinsdelegierten, die Ehrenmitglieder des Verbandes, die Mitglieder des Bezirksvorstandes und des TK.
  • Alle weiteren Teilnehmer sind Gäste und haben beratende Stimme.
  • § 14 Die Vereine erhalten folgende Delegiertenstimmen:
  • 1 Grundstimme pro Verein
  • 1 Zusatzstimme für diejenigen Vereine die eine Jugendriege führen
  • 1 Zusatzstimme für diejenigen Vereine die eine Frauenriege / Männerriege führen
  • Zusätzliche Stimmen nach der Anzahl turnender Mitglieder Kat. 1-9 gemäss VVA des STV
  • Regelung: Für je weitere 40 Mitglieder wird zusätzlich eine Stimme gewährt
  • Anwendung: 1-39 = 1 Grundstimme, 40-79 = 1 Zusatzstimme, usw
  • Nur jeder anwesende Delegierte hat eine Stimme.
  • § 15 Bei allen Wahlen und Abstimmungen besteht offene Stimmabgabe.
  • Aus der Mitte der Delegiertenversammlung kann aber auch geheime Abstimmung beantragt werden.
  • Als gewählt gilt, wer das absolute Mehr erreicht.
  • Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.
  • Bei Abstimmungen entscheidet das relative Mehr.
  • § 16 Das Wahlbüro wird aus der Mitte der Versammlung bestellt.
  • § 17 Die Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:
  • 17.1 Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten und des technischen Berichts des Oberturners
  • 17.2 Abnahme der Jahresrechnung.
  • 17.3 Festsetzung des Jahresbeitrages und der Entschädigung an
  • Funktionäre.
  • 17.4 Wahl des Vorstandes ( die Amtsdauer richtet sich nach dem Turnus
  • des BLTV und dauert in der Regel drei Jahre. )
  • 17.5 Wahl des Präsidenten und des Bezirksoberturners
  • ( der übrige Vorstand konstituiert sich anschliessend selbst. )
  • 17.6 Wahl des TK.
  • 17.7 Wahl der Rechnungsrevisoren.
  • 17.8 Genehmigung des Arbeitsprogramms.
  • 17.9 Wahl der Festorte für die Bezirksanlässe.
  • 17.10 Ehrungen
  • 17.11 Behandlung der Vereinsanträge, welche mindestens 10 Tage vor der Delegiertenversammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden müssen.
  • 17.12 Besprechung der Traktanden der BLTV-Delegiertenversammlung.
  • 17.13 Wahl des nächsten Tagungsortes.
  • § 18 C) der Bezirksvorstand
  • Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern ( Präsident, Vizepräsident, Oberturner, Kassier, Sekretär, Propagandachef und Protokollführer.)
  • Er besorgt alle laufenden Geschäfte des Verbandes.
  • Zu diesem Zweck versammelt er sich auf Einladung des Präsidenten.
  • Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 4 Mitgliedern.
  • Dem Präsidenten fällt das Recht des Stimmentscheides zu.
  • Der Präsident leitet alle Versammlungen und Sitzungen und ist verantwortlich für die Durchführung aller gefassten Beschlüsse.
  • Er besorgt die Geschäftsleitung.
  • Der Vizepräsident übernimmt im Verhinderungsfalle des Präsidenten dessen Funktionen.
  • Der Oberturner leitet den gesamten technischen Betrieb und überwacht die turnerische Arbeit in den Vereinen.
  • Der Kassier besorgt das Rechnungswesen.
  • Der Protokollführer verfasst alle Vorstands- und Versammlungsprotokolle.
  • Der Propagandachef unterstützt die Vereine in ihrer Werbung für das Turnen mit entsprechenden Artikeln in der Presse.
  • Der Sekretär besorgt die Korrespondenz.
  • § 19 D) das Technische Komitee ( TK )
  • Das Technische Komitee besteht idealerweise aus 5 Mitgliedern, wovon mindestens 2 dem Bezirksvorstand angehören.
  • Ihre Amtsdauer fällt mit derjenigen des Vorstandes zusammen.
  • Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung.
  • Es hat den Auftrag, alle turnerischen Angelegenheiten vorzubereiten, dem Vorstand vorzulegen und nach dessen Genehmigung durchzuführen.
  • Der Bezirksoberturner steht dem TK vor.
  • Ein weiteres Mitglied führt das Protokoll.
  • § 20 E) die Rechnungsrevisoren
  • Die 2 Rechnungsrevisoren und 1 Ersatz werden durch die Delegiertenversammlung gewählt.
  • Ihre Amtsdauer fällt mit derjenigen des Vorstandes zusammen.
  • Bei den periodischen Erneuerungswahlen scheidet jeweils das amtsälteste Mitglied aus.
  • Sie haben die Rechnung bis spätestens einen Monat nach deren Abschluss zu prüfen.