Allgemein
Im Freien und in Innenräumen darf unter Einhaltung von bestimmten Massnahmen, Sport in Gruppen bis maximal 50 Personen betrieben werden. Für Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr gelten keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Wettkämpfe für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger dürfen in allen Sportarten wieder mit Publikum stattfinden. Wettkämpfe (auch von Mannschaftssportarten) bei den Erwachsenen sind nur Draussen, mit max. 50 Personen und mit Publikum wieder erlaubt.

Achtung: Bitte beachtet die Kantonalen und Regionalen Bestimmungen. Diese können von den nationalen Empfehlungen abweichen.

Sportaktivitäten in Innenräumen
Sport in Innenräumen ist für Einzelpersonen oder Gruppen bis maximal 50 Personen, unter Einhaltung des Mindestabstands (1.5 Meter) sowie permanenter Maskentragpflicht möglich (Ausnahmen siehe Punkt E).

Kontaktsportarten sind Drinnen nur erlaubt, bei denen der Körperkontakt unumgänglich ist (z.B. Judo oder Schwingen), die Aktivität stets in beständigen Gruppen von höchstens vier Personen ausgeübt wird und die räumlichen Verhältnisse erhöhten Anforderungen genügen (mind. 50 Quadratmeter pro Paar).

Mannschaftssportarten sind Drinnen nicht erlaubt.

Sportaktivitäten im Aussenbereich
Sport im Freien kann allein oder in Gruppen bis maximal 50 Personen (inkl. Leiterperson) aus-geübt werden. Es muss eine Gesichtsmaske getragen oder der Abstand eingehalten werden. Auf beides kann nur verzichtet werden, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.

Im Aussenbereich sind Kontaktsportarten und Mannschaftssportarten nur erlaubt mit Maske oder Kontaktdaten-Erhebung.

Muki-Turnen
Das Muki-Turnen ist mit max. 50 Personen (drinnen und draussen) erlaubt. Die Kinder sind bei der maximalen Gruppengrössen von 50 Personen mitzuzählen.

Beständige Gruppen
Die Trainingsgruppen sollen beständig sein, daher in möglichst gleicher Konstellation trainieren. Die Gruppeneinteilung ist von den entsprechenden Leitern vorzunehmen und umzusetzen.

Mehrere Gruppen à maximal 50 Personen sind denkbar, wenn die Gruppen permanent auch offensichtlich als eigenständige Gruppen erkennbar sind und sich deren Mitglieder weder annähern noch mischen.

Schutzmaskenpflicht
Es ist zwischen Outdoor- und Indoor-Sport zu unterscheiden. In Aussenbereichen gilt eine Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird. Soll draussen ohne Maske sowie ohne Abstand Sport getrieben werden, müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

In Innenräumen muss eine Maske getragen und der Abstand (1.5m) eingehalten werden. Auf eine Maske kann drinnen nur verzichtet werden, wenn dies zur Ausübung erforderlich ist und erhöhte Abstandsvorgaben umgesetzt werden.

Bei Sportaktivitäten drinnen ohne Maske muss für jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmetern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen oder es müssen zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht werden. Bei Sportarten ohne erhebliche körperliche Anstrengung und bei denen der zugewiesene Platz nicht verlassen wird (z.B. Yoga, Pilates)., liegt die Mindestfläche zur ausschliesslichen Nutzung bei 10 Quadratmetern pro Person. Bei der Variante mit beständigen Teams aus höchstens vier Personen müssen pro Gruppe mindestens 50 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Sport drinnen ohne Masken verlangt nach einer Kontaktdaten-Erhebung.

Schutzkonzepte STV: Hier klicken