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Der STV hat seine Schutzkonzepte entsprechend überarbeitet. Vereinfacht gelten für die einzelnen Altersbereiche folgende Regelungen:
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Turnen Erwachsene: Sportaktivitäten ohne Körperkontakt sind in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) erlaubt. In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird. In grossen Räumlichkeiten kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 4 m2 bei stationären Sportarten wie Yoga). Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird.
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Muki-Turnen: Es darf eine Leiterin / ein Leiter die Muki-Lektion mit 14 erwachsenen Personen und jeweils deren Kindern unterrichten, sofern alle Erwachsenen eine Maske tragen.
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Kinderturnen sowie Jugend- und Mädchenriege: Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr sind – mit Ausnahme von Wettkämpfen im Breitensport – ohne Einschränkungen erlaubt.
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Gemischte Altersgruppen: Sollten Vereine Trainings mit gemischten Altersgruppen (über und unter 16-jährige TeilnehmerInnen) ausüben, so ist auch hier die Gruppengrösse auf 15 Personen (inkl. Leiterperson) beschränkt.
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Profisport: Im professionellen Bereich von Sport sind Trainings und Wettkämpfe zulässig.
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